Das Finanzamt steht vor der Tür.
Was soll ich tun?

Natürlich hätten wir es besser gefunden, wenn Sie früher zu uns gekommen wären. Aber auch wenn das Finanzamt schon vor der Tür steht, ist noch nicht aller Tage Abend. Wir wissen, was wann zu tun ist, kennen Ihre Rechte und helfen Ihnen, sie durchzusetzen.

Verlassen Sie sich auf uns
• Erfahrung bei Betriebsprüfungen
• „Einspruch euer Ehren“; wir unterstützen mit professionellen Rechtsbehelfsverfahren
• Ihnen geht`s gut, wir können klagen; wir führen für Sie Klagen vor dem Finanzgericht
• Keine Angst vor der Steuerfahndung; wir verteidigen Sie im Steuerstrafverfahren

Gerade, wenn es mal „eng“ wird, sollten Sie alle Kräfte auf Ihre unternehmerischen Aufgaben konzentrieren. Wir halten Ihnen dafür den Rücken frei.

Es ist hilfreich, wenn man weiß, wie der Gegner tickt. Einen Berater an der Stelle zu haben, der als Steuerinspektor/Diplom Finanzwirt im Finanzamt gearbeitet hat, ist gerade wenn es bei Betriebsprüfungen brenzlich wird, von Vorteil. Der Ausgang von Betriebsprüfungen ist häufig eher beeinflusst von Verhandlungsgeschick, Psychologie und richtigem Verhalten zur richtigen Zeit. Einen außenstehenden fachanwaltlichen Berater hinzuzuziehen, wenn augenscheinlich nichts mehr geht, lässt machmal den gordischen Knoten unversehens platzen. In diesen Situationen unterstützen wir auch Steuerberaterkollegen, selbstständlich mit Mandantenschutzklausel.

Viele Probleme lassen sich bereits auf der Behördenebene regeln. Der richtig formulierte Einspruch, fachlich und rechtlich substantiiert untermauert, führt häufig zum Erfolg. Auch hier unterstützen wir unsere Kunden mit langjähriger berufserfahrung in der Finanzver-waltung. Im streitig dialogen Einspruchsverfahren revidiert nicht selten die Behörde ihre Meinung.

Wenn dann aber im Dialog mit der Finanzverwaltung gar nichts mehr geht, wissen wir als Fachanwälte für Steuerrecht, wie korrekt formulierte Klagen beim Finanzgericht einzureichen sind. Kein seitenschweres Geschwafel, kurz und bündig den Sachverhalt auf den Tisch, die Rechtslage deutlich und klar formuliert, dann lenken auch die Finanzrichter zu Gunsten des Bürgers ein.

Besonders kritisch und außergewöhnlich belastend sind Situationen, in denen Bürger mit der Steuerfahndung konfrontiert sind. Als erstes Gebot gilt hier: Ruhe bewahren, von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, und sicher sein, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Schneller kommt der Bürger in das Visier der Steuerfahndung als gedacht. Nicht jeder hat sich etwas zu Schulden kommen lassen, und wenn doch eine Nachlässigkeit passiert ist, ist dies kein Grund, zu resignieren. Wir nehmen die Last von Ihren Schultern, verhandeln mit Steuerfahndern, Staatsanwälten und Gerichten damit Sie ruhig schlafen können.